HU-Prüfplakette gegen Bares? Betrug oder Bestechlichkeit?
4 Jahre Haft für den Prüfingenieur!
HU-Prüfplakette gegen Bares? Betrug oder Bestechlichkeit?
4 Jahre Haft für den Prüfingenieur!
Entziehung der Fahrerlaubnis oder MPU nach einem “kleinen Joint am Steuer”?
Der VGH München hat entschieden, dass die Fahrerlaubnis nach einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss ohne Vorliegen eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nicht zu entziehen ist.
Voraussetzungen des §111a Abs. 1 und 3 StPO nicht erfüllt.
Letztlich lassen auch Umstände des Verkehrsunfalls nicht den Schluss zu, dass in dem späteren Hauptverfahren mit einem Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund der alkoholbedingten Straßenverkehrsgefährdung nach §315c StGB oder einer Trunkenheitsfahrt gemäß §216 StGB zu rechnen ist.
Der erhebliche Unrechts- und Schuldgehalt der Tat, der sich maßgeblich aus der rücksichtslosen und risikobereiten Fahrweise des Angeklagten mit den darauf zurückzuführenden schweren Folgen ergebe, rechtfertige zu seinen Gunsten sprechende Umstände, insbesondere seine bisherige Unbestraftheit, keine Bewährung.
Unbenommen der günstigen Sozialprognose liegen nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Angeklagten keine Umstände vor, die es ermöglichen, die Vollstreckung zur Bewährung auszusetzen.
Der Bundesgerichtshof hob die Entscheidung des Landgerichts Berlin auf! Es genügt nicht allein auf die Blutalkoholkonzentration abzustellen.
Will etwa der Richter den bedingten Vorsatz begründen, muss er erkennen lassen, dass er im konkreten Fall die wiederlegbare Wahrscheinlichkeitsaussage zur Anwendung bringt, nicht jedoch ausschließlich die großen Menge Alkohol und einem wissenschaftlichen Erfahrungssatz berücksichtigt.
Urteil gegen Ku´damm-Raser
Die 35. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat am 27.02.2017 die beiden Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt.