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Fallgeschichte aus dem Kapitalstrafrecht Todschlag durch mehrere Messerstiche

Prüfung der Schuldfähigkeit nach Todschlag durch mehrere Messerstiche

Dem Mandanten wird vorgeworfen durch mehrere Messerstiche eine Familienangehörige in Berlin getötet zu haben. Begleitumstände sind unbekannt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Totschlags. Wegen Totschlags droht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Der Mandant ist im Maßregelvollzug - forensische Psychiatrie - untergebracht. Aufgrund seiner „schwierigen“ Kindheit und des exzessiven frühzeitigen Drogenkonsums leidet der Mandant an einer psychischen Erkrankung.

Da der Mandant zum Tatzeitpunkt offensichtlich schuldunfähig war, wird dieser wohl nach § 63 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. In regelmäßigen Abständen wird sodann die Strafvollstreckungskammer prüfen müssen, ob sich am gesundheitlichen Zustand des Mandanten etwas verändert hat.

Die Beschuldigtenvernehmung bei Kapitalstraftaten erfolgt durch die Mordkommission. Handelt es sich ausnahmslos um „Vollprofis“, zu denen sie aus Gründen der Waffengleichheit einen Strafverteidiger hinzuziehen sollten. Beim Vorwurf einer Kapitalstraftat droht lebenslange Freiheitsstrafe! Kontaktieren Sie Fachanwalt Alexander Rothholz unverzüglich, wenn der Vorwurf einer Kapitalstraftat im Raum steht.

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