Über unsere Kanzlei

Sie finden die Kanzlei Rothholz in Berlin Schöneberg. Der Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt im Strafrecht und Verkehrsrecht.


Profil

Wie sicherlich die Mehrheit der Rechtssuchenden festgestellt haben, sind aktuell Rechtsanwälte, die mit einer Beratung und Vertretung in allen Rechtsgebieten werben, immer seltener anzutreffen.

Dies ist dem Umstand geschuldet, dass aufgrund der Bandbreite der Gesetze, Verordnungen und Richtlinien sowie der sich ständig ändernden Rechtsprechung eine Interessenwahrnehmung in allen Rechtsgebieten auf fachlich höchstem Niveau unmöglich ist.

Kanzleien, die Tätigkeitsschwerpunkte gebildet haben, beschäftigen sich konstant mit der gesamten Entwicklung einer oder mehrer konkreter Materien (v.a. Gesetzesänderungen und aktuellste Rechtsprechung). Damit kann die Beratung bereits stichhaltig und die Verteidigung bzw. Geltendmachung von Ansprüchen im Einklang mit der aktuellsten Rechtslage erfolgen. Im Ergebnis profitieren die Mandantinnen und Mandanten von einer solchen Ausrichtung, da die Ansprüche vollumfänglich in Kenntnis der aktuellsten rechtlichen Gegebenheiten geprüft und geltend gemacht werden können.
Dabei steht die potenzielle Mandantin bzw. der Mandant mit dem Rechtsproblem im Vordergrund. Die Kanzlei Rothholz ist auf eine breite und offene Kommunikation mit der Mandantschaft ausgerichtet. Zögern Sie daher nicht uns mit Ihrem Anliegen zu kontaktieren! Erstanfragen per E-Mail, Telefon oder das Kontaktformular sind kostenfrei möglich.


Kosten

Erstanfragen - über das Kontaktformular, per E-Mail oder Telefon - sind in der Kanzlei im Strafrecht und Verkehrsrecht kostenfrei möglich.


Kosten der Erstberatung:

Bitte beachten Sie, dass wir weder per E-Mail noch am Telefon konkrete rechtliche Auskünfte oder die vorherige Beauftragung (Mandatserteilung) geben kann. Ratsuchende sind erfahrungsgemäß unentschlossen, ob ein juristisches Vorgehen überhaupt sinnvoll ist. Aus Angst vor vermeintlich unkalkulierbaren Kosten wird häufig auf eine Rechtsberatung verzichtet. Hierdurch können jedoch erhebliche Rechtsnachteile entstehen. Besonders im Rahmen der Erstberatung bietet es sich an, die Erfolgsaussichten unter Berücksichtigung der Risiken und Kosten zu beleuchten.

Wir berechnen folgende Gebühren für die Erstberatung:

  • Erstberatungsgebühr für Privatpersonen: 190,00 zzgl. MwSt und Auslagen

Weitere Kosten

Für den Fall der Mandartierung rechnen wir entweder nach dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG), mittels Stundenhonorar oder per Pauschalhonorar ab. Sie bekommen in jedem Fall vor der Beauftragung eine genaue Auskunft über die Kostenhöhe.

Soweit Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, stellen wir gerne eine Deckungsanfrage um die Kostenübernahme durch die Versicherung zu überprüfen.

Die Kanzlei ist von Montag – Freitag jeweils von 10.00 bis 18.00 Uhr erreichbar. Die Beratung kann neben Deutsch auf Russisch oder Ukrainisch erfolgen.


Download Formulare
  • Wirtschaftsstrafrecht

    Im Wirtschaftsleben können Sachverhalte mit Bezug zum Wirtschaftsrecht Ermittlungsverfahren auf dem Gebiet des sogenannten Wirtschaftsstrafrechts auslösen. Die Beurteilung einer solchen Dachverhalts erfordert in der Praxis die besondere Kenntnis des Wirtschaftslebens. Daher werden bei den Landgerichten für diese Art der Anklagen sogenannte Wirtschaftskammern gebildet.

Fallgeschichte

Fankfurt/Main - Zu forsch ausgeparkt und dabei das Nachbarfahrzeug leicht touchiert.

Fallbeispiel Wirtschaftsrecht