Rechtsanwalt Verkehrsrecht Berlin

Im Verkehrsrecht können unangenehme sowie einschneidende Folgen recht schnell und unvorhergesehen eintreten. Selbst kleinere Verkehrsunfälle haben das Potenzial, durch unüberlegtes Handeln und voreilige Maßnahmen neben weitreichenden rechtlichen Spätfolgen auch erhebliche finanzielle Nachteile zu verursachen.

Dabei sollte berücksichtigt werden, dass sich das Verkehrsrecht aus dem Verkehrszivilrecht, Verkehrsstrafrecht, Verkehrsverwaltungsrecht, Versicherungsrecht und dem Ordnungswidrigkeitenrecht zusammensetzt. Aus diesem Grund muss Ihr Problem im Verkehrsrecht nicht isoliert ein einzelnes Rechtsgebiet betreffen, sondern kann je nach Lage der Akten in mehrere Teilbereiche ausstrahlen. Selbst diese vermeintlich „leichten“ Unfälle können daher schnell neben dem Zivilrecht (Schadensersatz und Schmerzensgeld) und Versicherungsrecht (wessen Versicherung kommt für diesen Schaden auf?) durchaus in das Strafrecht (z.B. Körperverletzung), Ordnungswidrigkeitenrecht (z.B. Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung) und das Verwaltungsrecht (z.B. Entziehung der Fahrerlaubnis) münden.

Daher ist ein frühzeitiger anwaltlicher Rat eine besonders wichtige Grundlage, um Ihre rechtlichen Interessen am effektivsten zu wahren. Kontaktieren Sie rechtzeitig einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht. So kann eine frühzeitige Strategie für das zukünftige Vorgehen erarbeit werde.

Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei im Verkehrsrecht

Die berliner Kanzlei Rothholz berät Sie im Verkehrsrecht und Strafrecht -unter anderem- zu folgenden Schwerpunkten:

Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall

(Reparaturschaden: fiktiver bzw. konkreter Schadensersatz, Wertminderung am Fahrzeug, Erstattung von Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung; Totalschaden: wirtschaftlicher bzw. technischer Totalschaden, Wiederbeschaffungswert, Wiederbeschaffungsaufwand, Restwert, Nutzungsausfall/Überlegungszeit, Ab- und Anmeldekosten; Schmerzensgeld)

Autokauf oder Leasing (Vertragsrecht/Gewährleistungsansprüche)

(Vertragliche Ansprüche bei Fahrzeugkauf sowie Leasing, Gewährleistungsansprüche beim Mangelhaftigkeit: Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz)

Abwehr vom Bußgeldbescheid (Ordnungswidrigkeitenverfahren)

(Bußgeldbescheid bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Trunkenheitsfahrt, Abstandsverstoß, Handyverstoß)

Verteidigung im Verkehrsstrafrecht

(Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Nötigung, Beleidigung, Körperverletzung, Totschlag, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Vollrausch)

Verkehrsverwaltungsrecht

(Entzug der Fahrerlaubnis, Fahrtenbuchauflage, Kosten der Abschleppmaßnahme sowie Versetzung/Umsetzung)

Versicherungsrecht

(Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung, Vollkaskoversicherung)

Treten Sie mit Rechtsanwalt Rothholz in Berlin – Kanzlei für Verkehrsrecht und Strafrecht – in Kontakt und lassen Sie sich beraten und vertreten. Die Beratung und Vertretung durch Rechtsanwalt Rothholz ist nicht nur in Berlin und Brandenburg, sondern auch Bundesweit möglich.