Strafverteidiger Berlin

Strafverteidiger Berlin – Rechtsanwalt Strafrecht Berlin

Die strafrechtlich ausgerichtete Kanzlei Rothholz beschäftigt sich neben dem allgemeinen Strafrecht auch mit Drogendelikten (Betäubungsmittelkriminalität / Betäubungsmittelstrafrecht), Kapitalstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und vertritt zudem im Jugendstrafrecht.

Betäubungsmittelstrafrecht

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen unter das sogenannte Betäubungsmittelstrafrecht. Aufgrund der teilweise hohen Strafandrohung des BtMG ist es bei Drogendelikten besonders wichtig in einem frühen Ermittlungsstadium einen Strafverteidiger für Betäubungsmittelstrafrecht zu beauftragen.

Eigentums- und Vermögensstrafrecht

In der anwaltlichen Praxis als Strafverteidiger sind Eigentums- und Vermögensdelikte häufig Gegenstand von Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft.

Tätigkeitsschwerpunkte bei Eigentums- und Vermögensdelikten:

·         Diebstahl

·         Besonders schwerer Fall des Diebstahls

·         Diebstahl mit Waffen

·         Bandendiebstahl

·         Wohnungseinbruchdiebstahl

·         Unterschlagung

·         Raub

·         Räuberische Erpressung

·         Räuberischer Diebstahl

·         Erpresserischer Menschenraub

·         Betrug

·         Computerbetrug

·         Versicherungsmissbrauch

·         Untreue

·         Hehlerei

 

Kapitalstrafrecht

Aufgrund der Straferwartung stellt die Verteidigung in Kapitalstrafsachen die höchste Herausforderung der Strafverteidigung dar. Unter einer Kapitalstraftat wird diejenige Straftat verstanden, die sich gegen das menschliche Leben gerichtet hat und in die Zuständigkeit des Schwurgerichts fällt.

Tätigkeitsschwerpunkte im Kapitalstrafrecht:

·         Aussetzung mit Todesfolge

·         Körperverletzung mit Todesfolge

·         Nachstellung mit Todesfolge

·         Raub mit Todesfolge

·         räuberischer Diebstahl mit Todesfolge

·         räuberische Erpressung mit Todesfolge

·         Brandstiftung mit Todesfolge

·         Totschlag

·         Mord

 

Verkehrsstrafrecht

Im Straßenverkehr werden täglich massenhaft Ermittlungsverfahren aufgrund der sogenannten Straßenverkehrsdelikte eingeleitet. Dabei droht für den Fall einer Verurteilung (oder Strafbefehl) eine Geldstrafe bzw. je Tatvorwurf womöglich auch eine Freiheitsstrafe. Hierbei darf nicht verkannt werden, dass die Fahrerlaubnis im Verkehrsstrafrecht ernsthaft in Gefahr ist (Entzug der Fahrerlaubnis, Sperrfrist).

Tätigkeitsschwerpunkte im Verkehrsstrafrecht:

·         Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht bzw. Fahrerflucht)

·         Körperverletzung

·         Nötigung

·         Beleidigung

·         Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

·         Gefährdung des Straßenverkehrs

·         Trunkenheit im Verkehr

·         Vollrausch

 

Wirtschaftsstrafrecht 

Im Wirtschaftsleben können Sachverhalte mit Bezug zum Wirtschaftsrecht Ermittlungsverfahren auf dem Gebiet des sogenannten Wirtschaftsstrafrechts auslösen. Die Beurteilung eines solchen Sachverhalts erfordert in der Praxis die besondere Kenntnis des Wirtschaftslebens. Daher werden bei den Landgerichten für diese Art der Anklagen sogenannte Wirtschaftsstrafkammern gebildet.

Tätigkeitsschwerpunkte im Wirtschaftsstrafrecht:

·         Betrug

·         Untreue

·         Geldwäsche

·         Insolvenzstrafrecht

·         Korruption

·         Kapitalmarktstrafrecht

·         Wettbewerbsstrafrecht

·         Arbeitsstrafrecht

·         IT-Strafrecht

·         Medizin- und Pharmastrafrecht

 

Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht wird auf die diejenigen Angeklagten angewendet, die zur Tatzeit ein bestimmtes Alter noch nicht erreicht haben. Im Jugendstrafrecht steht der erzieherische Gedanke im Vordergrund. Dabei ist Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) für den Angeklagten besonders interessant, da die Mindeststrafen der allgemeinen Strafgesetze (StGB) nicht gelten. Damit hat der Strafverteidiger die Möglichkeit auf eine (besonders) milde Strafe hinzuwirken.

Kanzlei für Strafrecht in Berlin

Für den Fall der Beschuldigung im Strafrecht berät und vertritt die Rechtsanwaltskanzlei Rothholz in folgenden Konstellationen:

  • Vorladung der Polizei oder Staatsanwaltschaft als Beschuldigter
  • Anklage der Staatsanwaltschaft oder Strafbefehl
  • Haftbefehl – Untersuchungshaft
  • Hausdurchsuchung – Sicherstellung und Beschlagnahme
  • Vermögensabschöpfung – Einziehung

Die Verteidigung ist grundsätzlich als Wahlverteidiger und, ggf. bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, auch als Pflichtverteidiger möglich.