Kosten

Erstanfragen – über das Kontaktformular, per E-Mail oder Telefon – sind in der Kanzlei im Strafrecht und Verkehrsrecht kostenfrei möglich.

Kosten der Erstberatung:

Bitte beachten Sie, dass ich weder per E-Mail noch am Telefon konkrete rechtlichen Auskünfte ohne die vorherige Beauftragung (Mandatserteilung) geben kann.

Ratsuchende sind erfahrungsgemäß unentschlossen, ob ein juristisches Vorgehen überhaupt sinnvoll ist. Aus Angst vor vermeintlich unkalkulierbaren Kosten wird häufig auf eine Rechtsberatung verzichtet. Hierdurch können jedoch erhebliche Rechtsnachteile entstehen. Besonders im Rahmen der Erstberatung bietet es sich an, die Erfolgsaussichten unter Berücksichtigung der Risiken und Kosten zu beleuchten.

Ich berechne folgende Gebühren für die Erstberatung

  • Erstberatungsgebühr für Privatpersonen: 120,00 € inkl. MwSt und Auslagen
  • Erstberatungsgebühr nur mit Beratungshilfeschein: 15,00 €

Weitere Kosten

Für den Fall der Mandatierung rechne ich entweder nach dem Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG), mittels Stundenhonorar oder per Pauschalhonorar ab. Sie bekommen in jedem Fall vor der Beauftragung eine genaue Auskunft über die Kostenhöhe.

Soweit Sie über Rechtsschutzversicherung verfügen, stelle ich gerne eine Deckungsanfrage um die Kostenübernahme durch die Versicherung zu überprüfen.

Treten Sie mit mir in Kontakt.