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Fallgeschichte aus dem IT-Strafrecht - Gewerbsmäßiger Betrug mit Flixbus Stornogutscheinen

Verkauf von Flixbus Stornogutscheinen über ebay

Insgesamt vier Staatsanwaltschaften im Bundesgebiet führten Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Der gewerbsmäßige betrug sieht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Erschwerend kam hinzu, dass mein Mandant die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen wollte und daher maximal 90 Tagessätze im Verurteilungsfall der Staatsbürgerschaft nicht entgegenstehen würden.

Konkret soll der Mandant auf der Internetseite von Flixbus mit Bankverbindungen und Kreditkartendaten von Dritten unterschiedliche Fahrten gebucht haben. Anschließend werden diesen Fahrten storniert, sodass ein sogenannter Stornogutschein erstellt wurde. Diese Gutscheine veräußerte mein Mandant -nachweislich - unter anderem bei ebay.de.

Die Vielzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren aus den unterschiedlichen Bundesländern sowie der Umfang der jeweiligen Akten machte es in diesem Fall erforderlich, besonders genau mit dem Mandanten die jeweiligen Transaktionen aufzuarbeiten und daraus eine geeignete Verteidigungsstrategie zu erarbeiten. Zunächst arbeitete Rechtsanwalt Rothholz aus der gewährten Akteneinsicht heraus, dass die Zuständigkeitsvereinbarung der Generalstaatsanwälte für betrügerische Angebote per Internet nicht eingehalten wurden. So konnte das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Regensburg zur Einstellung gebracht werden. Die Staatsanwaltschaft Weiden hat das Verfahren ebenfalls eingestellt. Das Berliner Strafverfahren konnte nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt werden. Beim verbliebenen „Restvorwurf“ in Potsdam gab es wiederholte Hauptverhandlungen, die auf unzählige Beweisanträge von Rechtsanwalt Rothholz (wiederholt) ausgesetzt wurden. Im Ergebnis konnte in einem Rechtsgespräch mit dem Gericht sowie die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens nach § 153 a StPO gegen Geldauflage erreicht werden.

Anhand der Komplexität und Vielzahl der geführten Ermittlungsverfahren ist ersichtlich, dass dieses Ergebnis nur erreicht werden konnte, weil der Mandant in einem frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens Rechtsanwalt Rothholz beauftragte. Durch die frühzeitige Akteneinsicht und das frühzeitige tätig werden, konnte zunächst eine Vielzahl der Verfahren eingestellt werden. Die Staatsanwaltschaft München nahm sogar den Strafbefehl zurück. Ohne die Beauftragung eines Rechtsanwalts für Strafrecht hätte womöglich jedes Bundesland einen Strafbefehl erlassen, sodass der Mandant unter Umständen „vierfach“ vorbestraft wäre.

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