Fallgeschichte aus dem Verkehrsrecht - Teures Leasing oder zahlt die Vollkaskoversicherung?
Leasingfirma weigert Rechnungsübernahme nach Motorschaden bei einer Vollkaskoversicherung
Das Fahrzeug erlitt nachweislich einen sogenannten Wasserschlag. Das bedeutet, dass Wasser in den Zylinderraum eindringt und in Zusammenhang mit der Hubbewegung des Kolbens einen sogenannten Wasserschlag im Zylinderraum verursacht. Ungewöhnlich war zudem, dass es sich um ein Volkswagen Tuareg handelte, die bekanntermaßen als SUV höher gelegt sind und nicht bei einem „Berliner Unwetter“ gleich einen Motorschaden erleiden dürfen.
Da das Leasingsfahrzeug bei der VW Leasing zugleich kaskoversichert war, ergab sich aus den Kaskounterlagen ein Vollkaskoschutz, wenn ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis vorliegt. Nach kurzer Recherche durch Rechtsanwalt Rothholz fand sich ein Urteil des OLG Hamm vom 02.11.2016, das einen Wasserschlag als Versicherungsfall in der Kaskoversicherung bestätigte. Nach einigen wechselseitigen Schriftwechsel stornierte die VW Leasing die Rechnung und erstattete meine Mandantin sogar die Rechtsanwaltskosten.
Durch die Beauftragung von Rechtsanwalt Rothholz hat der Mandant nicht nur fast knapp 15.000 € gespart, sondern darüber hinaus auch die Rechtsanwaltskosten von der Gegenseite erstattet bekommen. Durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht lassen sich regelmäßig hohe finanzielle Schäden abwenden. Zögern Sie nicht bei unklaren Kaskofragen einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit der Prüfung zu beauftragen.
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