Urteil gegen die sog. “osteuropäische Pflegemafia”
Gesamtfreiheitsstrafen zwischen 2 und 7 Jahren fällte das Landgericht Düsseldorf am 05.02.2018 gegen neun Angeklagte.
Allgemeine Beiträge aus der Rechtssprechung
Urteil gegen die sog. “osteuropäische Pflegemafia”
Gesamtfreiheitsstrafen zwischen 2 und 7 Jahren fällte das Landgericht Düsseldorf am 05.02.2018 gegen neun Angeklagte.
Der Auffahrunfall und der Anscheinsbeweis!
Mitverschulden bei einer Vollbremsung aus dem Nichts.
Nettoreparaturkosten einer markengebundenen Fachwerkstatt oder einer freien Werkstatt?
Abrechnung auf Reparaturkostenrechnung vs. Gutachtenbasis – markengebundene Vertragswerkstatt vs. freie Werkstatt – Verweis auf freie Werkstatt – Partnerlöhne
Voraussetzungen des §111a Abs. 1 und 3 StPO nicht erfüllt.
Letztlich lassen auch Umstände des Verkehrsunfalls nicht den Schluss zu, dass in dem späteren Hauptverfahren mit einem Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund der alkoholbedingten Straßenverkehrsgefährdung nach §315c StGB oder einer Trunkenheitsfahrt gemäß §216 StGB zu rechnen ist.
Der erhebliche Unrechts- und Schuldgehalt der Tat, der sich maßgeblich aus der rücksichtslosen und risikobereiten Fahrweise des Angeklagten mit den darauf zurückzuführenden schweren Folgen ergebe, rechtfertige zu seinen Gunsten sprechende Umstände, insbesondere seine bisherige Unbestraftheit, keine Bewährung.
Unbenommen der günstigen Sozialprognose liegen nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Angeklagten keine Umstände vor, die es ermöglichen, die Vollstreckung zur Bewährung auszusetzen.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis setzt nicht voraus, dass der Betroffene alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen haben muss.
Der Vordermann muss für diesen Verkehrsunfall zahlen!!!