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Alle Artikel zum Kennwort: Mitverschulden

Hälftige Haftungsverteilung bei Unaufklärbarkeit des Verkehrsunfalls

Betriebsgefahr eines einfachen Linksabbiegers vs. Linksabbieger mit Grünpfeil

Bei einer Kreuzung ohne Grünpfeil muss der Linksabbieger sich an die Pflichten aus § 9 Abs. 3 StVO halten, mithin den Gegenverkehr durchfahren lassen, selbst wenn dieser bei „rot“ in die Kreuzung einfahren sollte.An Kreuzungen bei denen die Vorfahrt mit einer Lichtzeichenanlage geregelt ist und der Linksabbieger einen Grünpfeil hat, ist § 9 Abs. 3 StVO durch § 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO außer Kraft gesetzt