Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall.

Abrechnung auf Reparaturkostenrechnung vs. Gutachtenbasis.

Häufig entscheiden sich die Geschädigten dafür den Verkehrsunfallschaden nicht durch eine Reparaturkostenrechnung „konkret“ abzurechnen, sondern die Verkehrsunfallregulierung „fiktiv“ auf sogenannter Gutachtenbasis vorzunehmen. Dabei stellt sich regelmäßig die Frage, ob im Rahmen der Verkehrsunfallregulierung die üblichen Kosten einer Markenvertragswerkstatt (sog. markengebundene Fachwerkstatt), die mittleren Stundenverrechnungssätze am Unfallort oder gar die Reparaturkosten freier Werkstätten zur Schadensregulierung herangezogen werden können.

Grundsätzlich hat der Geschädigte einen Anspruch auf den Ersatz der Nettoreparaturkosten, die er in einer Markenvertragswerkstatt an seinem Wohnort aufwenden muss.

markengebundene Vertragswerkstatt vs. freie Werkstatt

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Schädiger dem Geschädigten jedoch unter Umständen auf eine günstigere, alternative Reparaturmöglichkeit außerhalb einer markengebundenen Vertragswerkstatt im regionalen Raum verwiesen, wenn und soweit diese Reparaturwerkstatt vom Qualitätsstandart her gleichwertig einer markengebundenen Werkstatt ist. Diese Verweisungsmöglichkeit nutzt die Verkehrshaftpflichtversicherung zunehmend, um die Kosten der Verkehrsunfallregulierung möglichst gering zu halten.

Verweis auf freie Werkstatt u.U. unzulässig

Dabei darf jedoch nicht übersehen werden, dass ein solcher Verweis bei jüngeren Kraftfahrzeugen (bis zu drei Jahren) sowie bei Fahrzeugen die stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt gewartet und repariert wurden nicht möglich ist.

Darüber hinaus sollte beachtet werden, dass häufig zwischen Verkehrshaftpflichtversicherungen und Werkstätten „besondere“ Vereinbarung hinsichtlich der Stundenverrechnungssätze bestehen. Diese sogenannten „Partnerlöhne“ dürfen bei den Stundenverrechnungssätzen keine Berücksichtigung finden. Berücksichtigt werden dürften grundsätzlich nur die offiziellen Aushanglöhne.

Verkehrsunfallregulierung durch Kanzlei Rothholz in Berlin

Rechtsanwalt Rothholz – Kanzlei für Verkehrsrecht in Berlin –berät und vertritt Sie bei der Verkehrsunfallregulierung.