Fahrtenbuch nach einmaliger Verkehrsstraftat

Nach ständiger Rechtsprechung kann auch ein einmaliger Verstoß von erheblichem Gewicht die Anordnung rechtfertigen, ein Fahrtenbuch zu führen. Das Gewicht der festgestellten Verkehrszuwiderhandlung ergibt sich dabei aus der Gefährdung für die Sicherheit des Straßenverkehrs. Dabei wird bei der Entscheidung, ob und in welchem Umfang eine Fahrtenbuchauflage mit dem Bemühungen der Behörde an den Tag legt, eine mit seinem Kraftfahrzeug begangene Verkehrszuwiderhandlung aufzuklären. Dabei wird regelmäßig erheblichen Einfluss haben, ob der Halter an der Feststellung mitwirkt oder die Feststellungen etwa absichtlich vereitelt.