Am 05.02.2018 hat die 18. große Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf neun Angeklagte nach 32 Hauptverhandlungen wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges bzw. gewerbsmäßiger Geldwäsche zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen 2 und 7 Jahren verurteilt.
Sogenannte „osteuropäische Pflegemafia“
Mehrere Angeklagte sollen bereits im Jahr 2007 die Idee gehabt haben, tatsächlich nicht erbrachte Pflegeleistungen betrügerisch abzurechnen. Zwischen den Jahren 2007 und 2016 sollten die Angeklagten als Bande, über fünf verschiedene Gesellschaften, tatsächlich nicht erbrachte Pflegedienstleistungen gegenüber Krankenkassen und dem Amt für soziale Sicherung abgerechnet haben. Hierzu haben die Angeklagten nach Überzeugung der Kammer Leistungsnachweise im großen Umfang betrügerisch erstellt bzw. angepasst. Tatsächlich wurde nur ein Bruchteil der Patienten so gepflegt, wie die Ärzte dies verschrieben hatten. Die überwiegende Anzahl der „restlichen Patienten“ erhielt dabei Geldleistungen (sog. Kick-Back Zahlungen) oder sonstige Kompensationen wie z.b. Putzarbeiten in der Wohnung, Maniküre oder Pediküre.
Schaden durch den Abrechnungsbetrug
Die 18. Große Strafkammer hat durch den Abrechnungsbetrug dieser Pflegeleistung einen entstandenen Gesamtschaden von mindestens 4,7 Millionen Euro festgestellt.
Ob die Staatsanwaltschaft oder die Angeklagten gegen dieses Urteil vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen, bleibt jedoch abzuwarten.