Das Oberlandesgericht Hamburg (Az.: 2 Rev 35/17) hob die Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort auf, nachdem das Amtsgericht die Fahrzeugführerin zu einer Geldstrafe sowie einem Fahrverbot verurteilt hat. Auch die Berufung vor dem Landgericht blieb erfolglos.
Feststellung nur gegenüber der Polizei
Nach einem Verkehrsunfall war die Angeklagte am Unfallort bereit, die Feststellungen die § 142 StGB – unerlaubtes Entfernen vom...