Der Verfassungsgerichtshof gibt der Verfassungsbeschwerde wegen Verurteilung des Betroffenen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung statt.
Während das Amtsgericht und das OLG trotz fehlender Speicherung aller Messdaten offensichtlich kein Problem damit hatten, den Betroffenen zu verurteilen und das Messverfahren als sog. standardisiertes Messverfahren anzusehen, teilt der Verfassungsgerichtshof dies nicht.
Verteidigung gegen Bußgelder macht Sinn!