Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennen nach § 315 d StGB zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 40 Euro. Dem Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen. Ferner wurde eine Sperrfrist von 9 Monaten festgesetzt. Damit darf die Fahrerlaubnisbehörde dem Betroffenen keine neue Fahrerlaubnis herausgeben.

Verteidigung gegen verbotenes Straßenrennen § 315d StGB

Nach den Feststellungen des Amtsgerichts beschleunigte der Angeklagte, weil er von der Polizei im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten wurde, sein Kraftfahrzeug stark und fuhr mit überhöhter Geschwindigkeit von der Polizei davon. Die Polizei verfolgte den Angeklagten mit Blaulicht und Martinshorn. Zudem wurde das Haltesignal „Stopp Polizei“ durch das Einsatzfahrzeug ausgeleuchtet. Der Angeklagte nutze teilweise die Gegenfahrbahn und überquerte eine rote Ampel. Die durchschnittliche Geschwindigkeit des Angeklagten soll ungefähr 145 km/h bei erlaubten 50 km/h betragen haben.

Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist

Das Oberlandesgericht Stuttgart verwarf die Berufung des Angeklagten als unbegründet. Polizeifluchtfälle sind aufgrund des Renncharakters – verbunden mit der abstrakten Gefährdung – vom Straftatbestand des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB erfasst.

Näher führt das OLG aus, dass der Tatbestand des § 315d StGB nicht verlangt ein Fahrzeug mit objektiv höchstmöglicher Geschwindigkeit bis an die technischen bzw. physikalischen Grenzen zu führen. Ausreichend ist daher lediglich ein Abzielen auf eine relative Höchstgeschwindigkeit.

Eine Absicht, die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, muss auch nicht Hauptzweck oder Alleinbeweggrund für die Fahrt sein.

Fachanwalt bei verbotenem Kraftfahrzeugrennen

Als Fachanwalt für Strafrecht verteidigt Rechtsanwalt Alexander Rothholz beim Vorwurf des verbotenen Kraftfahrzeugrennens nach § 315d StGB. Hierfür ist eigens ein Verteidigernotruf von Herrn Rechtsanwalt Rothholz eingerichtet 01772118638. Wenn Sie durch die Polizei angehalten wurden und Ihnen der Vorwurf eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens gemacht wird, stellt die Polizei in der Regel das Auto und den Führerschein sicher. Gegen die Sicherstellung des Autos und Führerscheins können Sie Widerspruch einlegen, wonach die Staatsanwaltschaft binnen drei Tagen die Bestätigung der Beschlagnahme beim Amtsgericht beantragen wird. Rufen Sie bitte unverzüglich einen Fachanwalt für Strafrecht zur Hilfe.