Die bei Gefahrenübergang vorhandene und im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung fortbestehende Eintragung eines Kraftfahrzeugs in dem Schengener Informationssystem (SIS) zum Zwecke der Sicherstellung und Identitätsfeststellung ist ein erheblicher Rechtsmangel, der den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Zugleich mindert dieser Rechtsmangel die Möglichkeiten des Weiterverkaufs, da der redliche Verkäufer über diesen Umstand aufklären muss.

BGH vom 18.01.2017, Az. VIII ZR 234/15

Der Verkäufer hat dem Käufer nicht nur gemäß § 433 Abs. 1 Satz 1 BGB das Eigentum an der Sache zu verschaffen, sondern muss zugleich diese Sache gemäß § 433 Abs. 1 Satz 2 BGB frei von Sach- und Rechtsmängeln verschaffen.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs begründet die Eintragung in die Fahndungsliste wegen einer SIS-Ausschreibung bereits einen Rechtsmangel. Einer behördlichen Sicherstellung oder Beschlagnahme des Kraftfahrzeugs bedarf hingegen es nicht! Bereits die Eintragung begründet im gesamten Schengen-Raum die Gefahr, bei der Zulassung bzw. bei einer polizeilichen Kontrolle das Fahrzeug auf unbestimmte Zeit entzogen zu bekommen. Schließlich handelt es sich bei dem Schengener Informationssystem und eine umfangreiche Datenbank, die unter anderem Einträge über gestohlene oder vermisste Fahrzeuge bzw. zur Fahndung ausgeschriebene Personen enthält. Bei einer solchen Eintrag in die SIS-Fahndungsliste handele es sich daher nicht nur um ein vorübergehendes Zulassungshindernis.

Daher muss ein Käufer bei einer SIS-Eintragung künftig im gesamten Schengen-Raum jederzeit mit der Beschlagnahme des Fahrzeugs rechnen. Besonders im Ausland wäre diese Beschlagnahme nicht nur mit einer zeitweisen Nutzungsentziehung, sondern mit erheblichen Anstrengungen zur Wiedererlangung des Fahrzeugs verbunden. Zugleich ist der Weiterverkauf des Kraftfahrzeugs durch einen Fahndungseintrag stark beeinträchtigt, da der Käufer gehalten ist, den potenziellen Käufer über diese SIS-Eintragung zu informieren.

Rechtsanwalt Rothholz berät und vertritt Sie gerne im Rahmen der Sach- oder Rechtsmängel beim Gebrauchtwagenkauf.