Ein Wiederbeschaffungswert beziffert die Kosten, die für die Beschaffung eines gleichartigen und gleichwertigen Fahrzeugs auf dem Gebrauchtwagenmarkt ohne entsprechenden Unfallschaden erforderlich sind. Maßgeblich ist dabei, welchen Betrag der Geschädigte aufwenden muss, um von einem seriösen Händler einen dem Unfallfahrzeug entsprechenden Ersatzwagen nach gründlicher technischer Überprüfung zu erwerben. Der Wiederbeschaffungswert wird in der Praxis ausschließlich durch ein Sachverständigengutachten vorgenommen, wobei hierbei auf den sogenannten Händlerverkaufspreis abgestellt wird.
Kanzlei für Verkehrsunfallregulierung
Rechtsanwaltskanzlei Rothholz – Kanzlei für Verkehrsrecht in Berlin –berät und vertritt Sie im Rahmen der Verkehrsunfallschadensregulierung.