Anwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht aus Berlin
Man wirft ihnen vor, sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt zu haben (§ 142 StGB)?
Dann drohen Ihnen jetzt Konsequenzen wie eine Geldstrafe oder im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren.
Auch der Führerschein könnte weg sein! Und nicht nur das - Ihre Haftpflichtversicherung könnte ebenfalls Probleme machen und Regress fordern.
In dieser Lage ist es entscheidend, einen Anwalt an Ihrer Seite zu haben! Gerade bei der Fahrerflucht / Unfallflucht gibt es besonderheiten, und oft stehen die Chancen für eine erfolgreiche Verteidigung gut.
Mit meiner Erfahrung als Strafverteidiger und meiner Spezialisierung als Fachanwalt für Strafrecht und Experte für Verkehrsstrafrecht haben Sie die besten aussichten, ohne Strafe davon zu kommen oder zumindest die negativen Folgen wie Geldstrafe und Führerscheinentzug deutlich zu reduzieren.



