Anwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht aus Berlin

Man wirft ihnen vor, sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt zu haben (§ 142 StGB)?
Dann drohen Ihnen jetzt Konsequenzen wie eine Geldstrafe oder im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren. Auch der Führerschein könnte weg sein! Und nicht nur das - Ihre Haftpflichtversicherung könnte ebenfalls Probleme machen und Regress fordern.

In dieser Lage ist es entscheidend, einen Anwalt an Ihrer Seite zu haben! Gerade bei der Fahrerflucht / Unfallflucht gibt es besonderheiten, und oft stehen die Chancen für eine erfolgreiche Verteidigung gut.

Mit meiner Erfahrung als Strafverteidiger und meiner Spezialisierung als Fachanwalt für Strafrecht und Experte für Verkehrsstrafrecht haben Sie die besten aussichten, ohne Strafe davon zu kommen oder zumindest die negativen Folgen wie Geldstrafe und Führerscheinentzug deutlich zu reduzieren.

Fahrerflucht: Was tun? Strafen, Rechte, Verhalten nach Unfall

Fahrerflucht: was Sie wissen müssen und wie Sie jetzt handeln sollten

Ob Blechschaden oder schwerer Unfall Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt und zieht empfindliche Strafen nach sich. Leider ist die Dunkelziffer gerade bei Sachschäden hoch, doch wenn die Unfallbeteiligung aufgeklärt wird, drohen dem Flüchtenden hohe Geldstrafen und Schadensersatzzahlungen. Darüber hinaus riskieren Sie den Verlust ihrer Fahrerlaubnis oder zumindest ein temporäres Fahrverbot.

Je nach Schwere des Unfalls kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren verhängt werden. Für Fahranfänger hat Fahrerflucht besonders gravierende Folgen: Da es sich um einen A-Verstoß handelt, drohen eine Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Wichtig für Sie:

Schweigen Sie! Machen Sie ohne vorherige anwaltliche Beratung keine Aussage zur Sache. Sie haben ein schweigerecht.
Handeln Sie sofort! Suchen Sie umgehend rechtlichen Rat und warten Sie nicht erst auf einen Strafbefehl.
Ein Zettel reicht nicht! Das bloße Hinterlassen einer Nachricht am beschädigten Fahrzeug genügt nicht. Sie sind verpflichtet, die Polizei über den entstandenen Schaden zu informieren.
Sie haben den Unfall nicht bemerkt? Können Sie vor Gericht glaubhaft darlegen, dass Sie den Unfall und die Fahrerflucht nicht bemerkt haben, besteht die Möglichkeit, dass der Richter von einer Bestrafung absieht.

Transparente Beratung und realistische Chancenbewertung

Ihre nächsten Schritte

Bei Fahrerflucht drohen ernste Konsequenzen bis hin zur Freiheitsstrafe. Rufen Sie uns jetzt an. Wir bieten Ihnen eine fundierte erste Einschätzung ihrer Situation und zeigen Ihnen die besten Wege für das weitere Vorgehen auf. Warten Sie nicht länger - Ihre rechtliche Zukunft steht auf dem Spiel.

Sie suchen Rat? Der erste Schritt ist ganz einfach! Kontaktieren Sie mich telefonisch oder schildern Sie mir Anliegen online. Sie erhalten eine detaillierte Einschätzung der Sachlage und meiner Prognose zum Erfolg ihrer Angelegenheit. Erst wenn Sie überzeugt sind, erteile ich Ihnen gerne eine Vollmacht zur Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen.

Unsere Kanzlei für Strafrecht, Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht in Berlin-Schöneberg
Starten Sie jetzt online!

Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme unser neues online Kontakttool!
Folgen Sie einfach Schritt für Schritt den Anweisungen und geben Sie alle Informationen zu Ihrem speziellen Fall an. Ihre Angaben werden automatisch ein Rechtsanwalt Rotholz weitergeleitet um ein passendes Gespräch vorzubereiten und eine fundierte Aussage über die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall treffen zu können.

100% unverbindlich & kostenfrei - anwaltlich vertraulich

Hallo! Ich bin Lisa
Wie kann ich Ihnen heute helfen?
Fahrerflucht also!
Keine Sorge. Was ist Ihnen passiert?
Ihre Situation ist ernst, aber wir können Ihnen helfen.
Der erste Schritt ist jetzt wichtig:
Wir müssen wissen, ob die Polizei sich bereits bei Ihnen gemeldet hat.
Wie wollen Sie weiter vorgehen?

Nach sorgfältiger Prüfung Ihrer Angaben und Unterlagen melden wir uns zeitnah bei Ihnen, um einen Termin für ein Telefonat oder ein persönliches Gespräch vor Ort vorzuschlagen.

Wir empfehlen Ihnen schnellmöglich einen Beratungstermin mit uns zu vereibaren. Eine Beratung per Telefon ist auch möglich.

Perfekt! Sie haben die wichtigsten Details bereits geschildert.

Als letzten Schritt benötige ich nun noch Ihre Kontaktdaten, damit das Team von Rechtsanwalt Rothholz Sie schnell und diskret kontaktieren kann.

Bitte füllen Sie kurz Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse aus und klicken Sie dann auf 'Anfrage absenden'.

Wir kümmern uns dann sofort um alles Weitere!

Vielen Dank, dass Sie uns Ihr Vertrauen schenken!

Das ist ein wichtiger Schritt, und ich kann Ihnen versichern, dass Ihre Anfrage jetzt bei Rechtsanwalt Rothholz in den besten Händen ist.

Wir prüfen Ihre Angaben sofort und melden uns schnellstmöglich bei Ihnen, um die Strategie zu besprechen.

Wenn es Ihnen zu dringend ist und Sie nicht warten möchten, rufen Sie uns bitte jederzeit unter (030) 364 155 73 an. Wir sind jederzeit für Sie da.

Bis dahin: Atmen Sie tief durch. Wir kümmern uns!
Ihre Kanzlei Rechtanwalt Rothholz

Das tut mir leid, die Übermittlung ist leider fehlgeschlagen!

Es gab leider ein technisches Problem. Bitte lassen Sie sich dadurch nicht beunruhigen! Versuchen Sie es einfach in wenigen Minuten noch einmal.

Alternativ, und das ist der schnellste Weg: Rufen Sie uns bitte direkt an. Wir sind für Sie da und helfen Ihnen sofort weiter.

Telefon: (030) 364 155 73

Wir kümmern uns!
Ihre Kanzlei Rechtanwalt Rothholz

★★★★★  5,0  Google Erfahrungsberichte

 

Fachanwalt für Fahrerflucht Berlin: Ihr Experte bei Unfallflucht

Langjährige Erfahrung im Verkehrsstrafrecht deutschlandweit

Sie sehen sich mit dem Vorwurf der Unfall- oder Fahrerflucht konfrontiert?
Als Ihr Anwalt für Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht in Berlin stehe ich Ihnen bundesweit zur Seite. ich verfüge über langjährige Erfahrung in derartigen Fällen und setze mein Fachwissen dafür ein, Ihre Interessen nachdrücklich zu vertreten.

Ich bin spezialisiert auf Verkehrsdelikte, insbesondere auf Fälle von Fahrerflucht (§ 142 StGB). Als Fachanwalt für Strafrecht und mit meiner besonderen Expertise im Verkehrsstrafrecht biete ich Ihnen eine kompetente und individuelle Beratung und Verteidigung in dieser schwierigen Situation.

Meine Erfahrung in zahlreichen Verfahren im Bereich der Unfallflucht ermöglichen es mir, Ihre Situation umfassend zu analysieren und gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

Ich nehme mir die Zeit, Ihr Anliegen zu verstehen und Ihnen in dieser belastenden Situation zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie mich, damit wir Ihre Möglichkeiten besprechen können.

Hinfe, Beratung Unfallflucht / Fahrerflucht

Transparente Beratung und Hilfe bei Fahrerflucht

Was sagen meine Mandanten?

Unfallflucht

Die Kanzlei ist extrem gut organisiert. An der telefonischen Erreichbarkeit könnten sich einige ein Beispiel nehmen. Auf E-Mails wurde am gleichen Tag geantwortet. Einen Termin gab es relativ schnell. Herr Rothholz ist sehr sympathisch und emphatisch. Seine Verteidigung ist sehr weitsichtig.
Er ist ein Profi, das merkt man sofort. Keine Augenwischerei oder haltlosen Versprechungen, einfach eine realistische Einschätzung. Im Saal hat er wirklich gekämpft und ein Traumergebnis erzielt. Ich bin mehr als begeistert. Für den Preis in jedem Fall sehr fair. Danke der gesamten Kanzlei.

★★★★★
Anonym
Proven Expert
Straf-/Verkehrsrecht

Zu Herrn Rothholz hat mich ein sehr guter Freund empfohlen und hatte mir zugesprochen, dass er die ganzen rechtlichen Themen sehr professionell, zuverlässig und schnell angehen wird. Diese ganzen Versprechen wurde zu vollständiger Zufriedenheit eingehalten.
Was für mich extrem wichtig war, waren die verschiedenen Blickwinkel und Optionen die einem Herr Rothholz zur Verfügung gestellt hat um gemeinsam den Weg ebnen zu können. Die Erwartungshaltung die wir noch vor einigen Wochen hatten, wurde in jeglicher Hinsicht positiv übertroffen.
Von meiner Seite aus eine positive Empfehlung!

★★★★★
Dennis Klincov
Goolge
Strafrecht

Ich hatte das Vergnügen, Herrn Rothholz als meinen Strafverteidiger zu engagieren, und ich könnte nicht zufriedener mit seiner Arbeit sein. Von Anfang an war er äußerst professionell, kompetent und einfühlsam.
Herrn Rothholz nahm sich die Zeit, mir den gesamten Prozess zu erklären, meine Fragen zu beantworten und meine Sorgen zu zerstreuen. Seine fundierte Rechtskenntnis und seine strategische Herangehensweise haben mir sehr geholfen, meine Lage besser zu verstehen und mich sicherer zu fühlen.
Ich kann Herrn Rothholz jedem wärmstens empfehlen. Vielen Dank, Herr Rothholz für Ihre Hilfe und Ihre Hingabe!

★★★★★
Birol B.
Goolge
Bester Verteidiger

Ich musste vorher leider 2 mal meinen Anwalt wechseln, da ich das Gefühl hatte, dass bei der Sache mehr rauszuholen ist und da bin ich durch Empfehlung bei Herrn Rothholz gelandet und er ist das beste was mir passieren konnte. Preis-Leistungsverhältnis TOP und zudem hat er so ein Wissen, dass sogar der Staatsanwalt nur zuguckt und hinhört. Er ist Lösungsorientiert und holt das beste raus und dies hat er auch getan wir vorher vermutet und angedeutet.
Thema Strafrecht und Verkehrsrecht habe ich einen Anwalt den ich blind vertrauen kann und wo ich sage er ist mein Strafverteidiger.

★★★★★
B. O.
Anwalt.de
Ein kompliziertes Problem

Ein kompliziertes Problem führte mich zur Kanzlei Rothholz. Ich habe mir einige Anwälte angeschaut aber Herr Rothholz hat mich überzeugt. Keine Schönrederei, klare und verständliche Worte. Ich hatte einfach ein gutes Gefühl. Mein Gefühl hat mich nicht getäuscht. Schnelle und professionelle Hilfe, verfahren eingestellt. Damit habe ich nicht gerechnet. Danke für die tolle Arbeit. P. s. Ihre Mitarbeiterinnen sind sehr höflich und immer erreichbar. Tolle Kanzlei.

★★★★★
Erkan D.
kennstdueinen.de

Fahrerflucht / Unfallflucht – Fragen und Antworten

Was bedeutet Fahrerflucht?

Fahrerflucht begehst du, wenn du nach einem Verkehrsunfall den Unfallort verlässt, ohne deine Personalien oder relevante Informationen wie deine Versicherung anzugeben. Dies trifft auch zu, wenn keine anderen Personen anwesend sind, beispielsweise bei einem beschädigten parkenden Fahrzeug.

Stellt Fahrerflucht eine Straftat dar?

Ja, Fahrerflucht ist eine Straftat, die im § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt ist. Im Gegensatz zu einer Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet wird, zieht eine Straftat wie Fahrerflucht potenziell deutlich schwerere Strafen nach sich, da sie als ein Verstoß gegen die Rechtsordnung von erheblichem Gewicht angesehen wird.

Mit welchen Strafen muss man bei Fahrerflucht rechnen?

Die möglichen Strafen bei Fahrerflucht variieren je nach den Umständen des Einzelfalls. Sie reichen von Geldauflagen und Eintragungen im Fahreignungsregister (Punkte in Flensburg) über Fahrverbote und den Entzug der Fahrerlaubnis bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren in schwerwiegenden Fällen.

Wer haftet bei Fahrerflucht: Fahrer oder Fahrzeughalter?

Strafbar bei Fahrerflucht macht sich grundsätzlich jeder, der an einem Unfall beteiligt war und sich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne die notwendigen Informationen (wie Personalien und Kontaktdaten) den anderen Unfallbeteiligten zu hinterlassen. Es kommt also primär auf die Handlung des Fahrers zum Zeitpunkt des Unfalls an. Der Fahrzeughalter ist nicht automatisch strafbar, es sei denn, er war selbst der Fahrer oder hat die Fahrerflucht beispielsweise angeordnet oder bewusst ermöglicht. Allerdings kann der Fahrzeughalter unter Umständen zivilrechtlich für Schäden haftbar gemacht werden, auch wenn er nicht gefahren ist. Die strafrechtliche Verantwortung liegt jedoch beim handelnden Fahrer.

Wann muss ich in Deutschland den Fahrer nicht nennen?

In Deutschland musst du als Fahrzeughalter den Fahrer nicht unbedingt sagen, wenn es um sehr enge Familienmitglieder geht. Das Gesetz erlaubt es dir, die Aussage zu verweigern, um zum Beispiel deinen Ehepartner, deine Kinder oder deine Eltern nicht zu belasten. Dieses "Recht zu schweigen" für Angehörige nennt man Zeugnisverweigerungsrecht.

Allerdings musst du oft nachweisen können, dass es sich tatsächlich um ein enges Familienmitglied handelt. Wenn du dir unsicher bist, ob du den Fahrer nennen musst oder dieses Recht in deinem Fall gilt, ist es am besten, einen Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht in Deutschland zu fragen. Er kann dir genau erklären, was in deiner Situation erlaubt ist und was du beachten solltest.

Ich habe Fahrerflucht gemacht – was jetzt?

Wenn dir das passiert ist, solltest du nicht ohne nachzudenken zur Polizei gehen. Nimm stattdessen sofort Kontakt zu einem Anwalt auf. Er kann dir erklären, welche Folgen deine Fahrerflucht haben kann (z.B. Geldstrafe, Punkte, Fahrverbot, Führerscheinentzug oder sogar Freiheitsstrafe) und wie du am besten vorgehst, um die Situation nicht noch zu verschlimmern. Eine unüberlegte Aussage kann nämlich negative Auswirkungen auf das Strafmaß haben.

Soll ich mich noch melden, auch wenn ich den Unfallort verlassen habe?

Ja, es kann sinnvoll sein, sich noch zu melden. Das nennt man tätige Reue. Wenn du das tust, besonders bevor die Polizei selbst aktiv wird, kann das deine Strafe mildern. Es kommt aber darauf an, wie viel Zeit seit dem Unfall vergangen ist. Je schneller du dich meldest, desto eher kann das positiv berücksichtigt werden.

Was genau ist „tätige Reue“ und was bringt sie?

Tätige Reue bedeutet, dass du dich selbst bei der Polizei meldest, nachdem du vom Unfallort weggefahren bist – und zwar bevor die Polizei dich von alleine findet. Wenn du das tust, kann es sein, dass deine Strafe geringer ausfällt oder das Verfahren sogar ganz eingestellt wird. Es ist also eine Art "Bonus" fürs Ehrlichsein im Nachhinein.

Wie schnell muss ich einen Unfall melden?

Du bist verpflichtet, einen Unfall ohne unnötigen Aufschub zu melden. Was genau das bedeutet, hängt von den Umständen ab. Aber als Faustregel gilt: Wenn bei dem Unfall keine Personen verletzt wurden, wird eine Meldung innerhalb von 24 Stunden meistens als rechtzeitig angesehen. Bei Personenschäden musst du die Polizei sofort informieren.

Bin ich schuld, wenn ich einen Unfall nicht mitbekommen habe?

Nein, wenn du der Polizei glaubhaft erklären kannst, dass du den Unfall schlichtweg nicht wahrgenommen hast, wirst du in der Regel nicht wegen Fahrerflucht bestraft. Allerdings wird die Polizei genau prüfen, ob das auch stimmen kann. Stell dir vor, dein Auto hat deutliche Schäden und es hat möglicherweise laut gekracht – dann wird es schwer zu beweisen, dass du nichts bemerkt hast. Bei kleineren Schäden oder wenn es keine offensichtlichen Anzeichen gab, könnte deine Erklärung eher glaubhaft sein.

Muss ich hingehen, wenn die Polizei mich wegen Fahrerflucht vorlädt?

Nein, du bist in Deutschland nicht verpflichtet, einer polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Du hast das Recht zu schweigen. Bevor du mit der Polizei sprichst oder aussagst, solltest du unbedingt einen Anwalt konsultieren. Er kann dich über deine Rechte aufklären und dir helfen, die beste Strategie für deine Situation zu entwickeln.

Kann ich meinen Führerschein bei Fahrerflucht verlieren?

Ja, das ist sehr wahrscheinlich. Wenn bei deiner Fahrerflucht ein Sachschaden von mehr als etwa 1.300 Euro entstanden ist oder Personen verletzt wurden, wird dir in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen. Das bedeutet, du darfst dann erstmal kein Auto mehr fahren.

Welche Strafen drohen bei Fahrerflucht mit Verletzten?

Wenn bei der Fahrerflucht Personen verletzt wurden, musst du mit sehr harten Strafen rechnen. Dazu gehört fast immer der Entzug der Fahrerlaubnis. Aber es kann auch noch schlimmer kommen: In solchen Fällen ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich.

Was bedeutet „Unfallflucht bei kleinem Schaden“?

Wenn bei einem Unfall nur ein kleinerer Schaden entstanden ist (meistens unter etwa 1.300 Euro) und du trotzdem wegfährst, spricht man von „Unfallflucht bei geringem Schaden“. In solchen Fällen musst du in der Regel mit einer Geldstrafe oder Punkten in Flensburg rechnen. Dein Führerschein wird aber normalerweise nicht entzogen.

Muss ich auch bei kleinen Kratzern am Unfallort bleiben?

Ja, auch wenn du nur einen kleinen Schaden verursacht hast, zum Beispiel beim Einparken ein anderes Auto leicht berührt hast (Parkrempler), musst du am Unfallort warten. Du bist verpflichtet, deine Daten anzugeben oder zu versuchen, den Besitzer des anderen Fahrzeugs zu finden. Wenn das nicht sofort klappt, musst du dich später bei der Polizei melden. Tust du das nicht, begehst du Fahrerflucht und machst dich strafbar.

Was bedeutet „Regress der Versicherung“ bei Fahrerflucht für mich?

Wenn deine Kfz-Haftpflichtversicherung „Regress“ fordert, bedeutet das, dass sie Geld von dir zurückhaben will. Das kann passieren, wenn du Fahrerflucht begangen hast. Bis zu 5.000 Euro können sie von dir zurückfordern, weil du deine Pflichten nach einem Unfall verletzt hast. Bei sehr schwerem Fehlverhalten (grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz) kann der Regress sogar den gesamten Schaden umfassen, den die Versicherung zahlen musste.

Welche Fristen muss ich bei Fahrerflucht beachten?

Wenn dir Fahrerflucht vorgeworfen wird (§ 142 StGB), sind diese Zeiten besonders wichtig:

  1. Frist zur Selbstanzeige („tätige Reue“)
    Wenn du nach einem Unfall weggefahren bist, kannst du dich noch bei der Polizei melden. Damit das als tätige Reue zählt und deine Strafe vielleicht geringer wird, musst du das tun, bevor die Polizei anfängt, gegen dich zu ermitteln. Meistens hast du dafür etwa 24 Stunden Zeit, aber das kann im Einzelfall anders sein.
  2. Frist bei einem Strafbefehl
    Wenn du einen Strafbefehl bekommst, hast du zwei Wochen Zeit, um dagegen Einspruch einzulegen (§ 410 Abs. 1 StPO). Wenn du diese Frist verpasst, ist der Strafbefehl gültig.
  3. Verjährungsfrist
    Normalerweise verjährt Fahrerflucht nach 3 Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB). Bei sehr schweren Verletzungen kann diese Frist aber auch länger sein.
  4. Wichtig!
    Achte unbedingt auf diese Fristen! Melde dich so schnell wie möglich bei uns, damit wir dir helfen können, deine Rechte zu wahren und rechtzeitig zu handeln.

Wie kann mir die Kanzlei Rothholz bei Fahrerflucht helfen?

Bei einem Vorwurf der Fahrerflucht (§ 142 StGB) ist schnelles Handeln wichtig, besonders wegen der kurzen Einspruchsfrist von 14 Tagen. Rechtsanwalt Alexander Rothholz, Ihr Fachanwalt für Strafrecht und Experte im Verkehrsrecht, bietet Ihnen eine schnelle und vertrauliche Beratung zu Ihren Möglichkeiten.

Ein spezialisierter Anwalt wie Herr Rothholz kann in dieser schwierigen Situation entscheidend sein. Wir in der Kanzlei Rothholz prüfen Ihr Verfahren gründlich auf mögliche Fehler. Dazu gehören beispielsweise Ungenauigkeiten bei der Unfallaufnahme, schwache Beweislage, Fristversäumnisse oder unrechtmäßige Handlungen der Polizei. Unser Ziel ist es, mildernde Umstände für Sie geltend zu machen und mit den Behörden über eine Reduzierung der Führerscheinsperre oder sogar die Einstellung des Verfahrens zu verhandeln.

Sollte eine MPU notwendig werden, lassen wir Sie nicht allein. Wir unterstützen Sie professionell bei der Vorbereitung, um Ihre Chancen auf ein positives Ergebnis deutlich zu verbessern.

Mit welchen Kosten muss ich bei Rechtsanwalt Rothholz rechnen?

Der erste Schritt ist kostenlos! Deine erste Anfrage an unsere Kanzlei – ob per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon – ist im Strafrecht und Verkehrsrecht gebührenfrei.

Warum ist eine erste Beratung sinnvoll und was kostet Sie? Wir können Ihnen per E-Mail oder am Telefon noch keine detaillierten Rechtsauskünfte geben oder Sie direkt als Mandanten aufnehmen. Viele, die rechtliche Probleme haben, sind unsicher, ob ein Anwalt wirklich helfen kann und scheuen die Kosten. Aber gerade eine frühzeitige Beratung kann Ihnen viele Nachteile ersparen. In einem ersten Gespräch können wir Ihre Erfolgsaussichten, die Risiken und die Kosten genau besprechen.

Für diese wichtige erste Beratung berechnen wir für Privatpersonen eine Gebühr von 190,00 Euro plus Mehrwertsteuer und Auslagen.

Wie werden die weiteren Kosten abgerechnet? Wenn Sie sich entscheiden, uns zu beauftragen, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Wir rechnen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab, vereinbaren ein Stundenhonorar oder einen festen Preis (Pauschalhonorar). Sie erhalten in jedem Fall vorab eine klare Aussage zu den erwartenden Kosten.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten? Das prüfen wir gerne für Sie und stellen eine Anfrage bei Ihrer Versicherung.

Wann können Sie uns erreichen? Wir sind von Montag bis Freitag, 07:00 bis 19:00 Uhr für Sie da. Unsere Beratung bieten wir neben Deutsch auch in Russisch und Ukrainisch an.

Wie läuft die Bearbeitung meines Falls bei Rechtsanwalt Rothholz ab?

Nachdem Du über unser Kontakttool, das Kontaktformular, per E-Mail oder Telefon mit uns in Verbindung getreten bist, wird Dein Fall von unseren erfahrenen Experten im Straf- und Verkehrsrecht sorgfältig geprüft. Fachanwalt Rothholz persönlich wird sich dann mit Dir in Verbindung setzen und sicherstellen, dass Du zu Deinem Recht kommst.

Während der gesamten Bearbeitung halten wir Dich jederzeit über den aktuellen Stand Deines Falls und des Verfahrens auf dem Laufenden. Du wirst genau wissen, was gerade passiert und welche Schritte als Nächstes folgen.

Fallbeispiele aus dem Verkehrstrafrecht

Ordnungswidrigkeit

Bußgeldbescheid – Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.

Fallbeispiel - Ordnungswidrigkeiten - Bußgeldbescheid Missachtung Rotlicht der Lichtzeichenanlage

kaskoschaden

Teures Leasing oder zahlt die Vollkaskoversicherung?

Fallbeispiel - Kaskoschaden - Teures Leasing oder zahlt die Vollkaskoversicherung?

Artikel aus dem Verkehrsstrafrecht


Strafrecht

Keine Unfallflucht bei Verzicht auf Polizei

Das Oberlandesgericht Hamburg (Az.: 2 Rev 35/17) hob die Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort auf, nachdem das Amtsgericht die Fahrzeugführerin zu einer Geldstrafe sowie einem Fahrverbot verurteilt hat. Auch die Berufung vor dem Landgericht blieb erfolglos...

mehr
Verkehrsrecht

Unfall beim Fahrstreifenwechsel – Anscheinsbeweis und das Reißverschlussverfahren

Wechselt ein Kraftfahrzeug den Fahrstreifen, so muss sich der Fahrer des ausscherenden Fahrzeugs so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Dabei spricht der Anscheinsbeweis dafür, dass das ausscherende Fahrzeug die Pflicht aus § 7 Abs. 5 StVO verletzt hat, wenn es im örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einem Fahrspurwechsel zu einem Unfall kommt...

mehr
Strafrecht

Polizeiflucht als verbotenes Straßenrennen?

Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennen nach § 315 d StGB zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 40 Euro. Dem Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen. Ferner wurde eine Sperrfrist von 9 Monaten festgesetzt. Damit darf die Fahrerlaubnisbehörde dem Betroffenen keine neue Fahrerlaubnis herausgeben...

mehr