TÜV-Schwindel – Haftstrafe für bestechlichen Ingenieur – HU Untersuchung gegen Aufpreis

Ein bestechlicher Prüfingenieur wurde vom Landgericht Stuttgart zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Der 60 Jahre alte Ingenieur hatte zwischen Mai 2011 und März 2012 mehr als 450 zum Teil erheblich mangelhafte Fahrzeuge gegen.

Landgericht Stuttgart vom 07.05.2014, Az.:19 KLs 124 Js 88804/11

Der Fall hatte im August 2012 hohe Wellen geschlagen und zog nach sich, dass zahlreiche Fahrzeuge erneut geprüft werden mussten. Aufgeflogen war der Prüfingenieur einer kleinen Firma, weil er nachweislich unsichere Testfahrzeuge der Polizei durchgewinkt hatte. In einem Auto des Prüfingenieurs wurden mehr als 200.000 € gefunden. Denn einige Monate zuvor war der 60-jährige Prüfingenieur nach umfangreichen Ermittlungen aufgeflogen. Er soll in Tausenden Fällen nicht nur im Kreis Esslingen teils Schrottautos mit der HU-Plakette versehen haben – gegen Bares. Der Angeklagte räumte ein, er habe seinen „Ermessensspielraum wohl zu weit ausgelegt“.

Schnelles Geld für eine kurze Prüfung?

Nach den Feststellungen des Gerichts dauerten die Hauptuntersuchungen in der Regel zwischen fünf bis zehn Minuten. Obwohl die Bremswirkung der Fahrzeuge nur selten geprüft wurde und die Werkstätten über keine Zulassungen als Prüfstellen verfügten, bescheinigte der Ingenieur meist keine oder nur geringe Mängel. Dafür wurde dem Angeklagten von den Werkstätten 70 bis 80 € statt der üblichen 53 € gezahlt. Die Kunden der Werkstattbesitzer sollen meist über den Betrug informiert gewesen sein und bis zu 150 € an die Werkstatt gezahlt haben.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft sei der selbstständige Prüfingenieur, der im Auftrag der Gesellschaft für technische Sicherheitsprüfungen (GTS) HU-Untersuchungen durchgeführt hat, zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis zu verurteilen. Der Angeklagte habe „gewissenlos mit der Verkehrssicherheit gespielt“.

Erst spät im Prozess hatte der Ingenieur eine Art Geständnis abgelegt. Er habe sich jedoch nie bestechen lassen, sondern lediglich den Ermessensspielraum wohl zu weit ausgelegt. Dass die Werkstätten nicht zertifiziert waren, stimme zwar, aber er habe genug Erfahrung, um die Autos trotzdem richtig zu prüfen. „Er ist in eine Spirale geraten“, so Verteidiger. Der 60-Jährige habe zwar nicht nach Vorschrift gehandelt, die Dienstleistung aber sehr wohl erbracht. Drei Jahre Gefängnis, wie von der Kammer bei einem Geständnis avisiert, seien genug.

Rechtsanwalt Rothholz – Kanzlei für Strafrecht in Berlin –berät und vertritt beim Tatvorwurf der Bestechlichkeit.