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Fahrlässige Körperverletzung: Strafrechtliche Folgen & Verteidigung

Strafverteidigung bei fahrlässiger Körperverletzung

Auch ohne Absicht kann ein Verkehrsunfall schwerwiegende Folgen haben. Selbst wenn Sie nur leicht fahrlässig gehandelt haben, droht eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Bei Verkehrsunfällen im Straßenverkehr sind Verletzungen häufig und führen regelmäßig zu Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Unfallverursacher. Selbst wenn die Verletzte Person keinen Strafantrag stellt, kann die Amtsanwaltschaft oder Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejahen. Es kommt daher nicht entscheidend darauf an, ob der Geschädigte Ihre Bestrafung möchte. Ein Anwalt für Strafrecht kann das Vorliegen einer Sorgfaltspflichtverletzung, der Vorhersehbarkeit oder des Pflichtwidrigkeitszusammenhangs prüfen, um das Ermittlungsverfahren womöglich zur Einstellung zu bringen.

Fahrlässige Körperverletzung: Hohe Strafen drohen!

Auch ist die fahrlässige Körperverletzung keine Bagatelle, sondern mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe bedroht. Es handelt sich um ein Strafverfahren, keine Ordnungswidrigkeit! Regelmäßig werden zwar Geldstrafen verhängt, mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht lassen sich durch eine geschickte Verteidigung in der Regel auch Verfahrenseinstellungen, je nach Grad der Verletzungen, realisieren. Die Gefahr besteht auch darin, dass etwa im Wege des Strafbefehls oder nach Anklageerhebung in der Hauptverhandlung neben der Verurteilung auch ein Fahrverbot als Nebenstrafe gemäß § 44 StGB bis zu 6 Monate verhängt werden kann.

Sofern eine Verkehrsrechtschutzversicherung besteht, werden die Kosten des Anwalts für Strafrecht übernommen. Zögern Sie nicht Rechtsanwalt Rothholz zu kontaktieren und sich gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung zu verteidigen.

Fallbeispiele aus dem Verkehrsstrafrecht

Entziehung der Fahrerlaubnis

Fankfurt/Main - Trunkenheit im Verkehr mit über 2,0 Promille – Sperrfrist 3 Monate

Fallbeispiel - Trunkenheit im Verkehr - Entziehung der Fahrerlaubnis

Ordnungswidrigkeit

Bußgeldbescheid – Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.

Fallbeispiel - Ordnungswidrigkeiten - Bußgeldbescheid Missachtung Rotlicht der Lichtzeichenanlage

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