Fahrlässige Körperverletzung: Strafrechtliche Folgen & Verteidigung
Strafverteidigung bei fahrlässiger Körperverletzung
Bei Verkehrsunfällen im Straßenverkehr sind Verletzungen häufig und führen regelmäßig zu Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Unfallverursacher. Selbst wenn die Verletzte Person keinen Strafantrag stellt, kann die Amtsanwaltschaft oder Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejahen. Es kommt daher nicht entscheidend darauf an, ob der Geschädigte Ihre Bestrafung möchte. Ein Anwalt für Strafrecht kann das Vorliegen einer Sorgfaltspflichtverletzung, der Vorhersehbarkeit oder des Pflichtwidrigkeitszusammenhangs prüfen, um das Ermittlungsverfahren womöglich zur Einstellung zu bringen.
Fahrlässige Körperverletzung: Hohe Strafen drohen!
Auch ist die fahrlässige Körperverletzung keine Bagatelle, sondern mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe bedroht. Es handelt sich um ein Strafverfahren, keine Ordnungswidrigkeit! Regelmäßig werden zwar Geldstrafen verhängt, mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht lassen sich durch eine geschickte Verteidigung in der Regel auch Verfahrenseinstellungen, je nach Grad der Verletzungen, realisieren. Die Gefahr besteht auch darin, dass etwa im Wege des Strafbefehls oder nach Anklageerhebung in der Hauptverhandlung neben der Verurteilung auch ein Fahrverbot als Nebenstrafe gemäß § 44 StGB bis zu 6 Monate verhängt werden kann.
Sofern eine Verkehrsrechtschutzversicherung besteht, werden die Kosten des Anwalts für Strafrecht übernommen. Zögern Sie nicht Rechtsanwalt Rothholz zu kontaktieren und sich gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung zu verteidigen.
Fallbeispiele aus dem Verkehrsstrafrecht
Entziehung der Fahrerlaubnis
Fankfurt/Main - Trunkenheit im Verkehr mit über 2,0 Promille – Sperrfrist 3 Monate
Ordnungswidrigkeit
Bußgeldbescheid – Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
Artikel aus dem Verkehrsstrafrecht
Keine Unfallflucht bei Verzicht auf Polizei
Das Oberlandesgericht Hamburg (Az.: 2 Rev 35/17) hob die Verurteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort auf, nachdem das Amtsgericht die Fahrzeugführerin zu einer Geldstrafe sowie einem Fahrverbot verurteilt hat. Auch die Berufung vor dem Landgericht blieb erfolglos...
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Das Amtsgericht verurteilte den Angeklagten wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennen nach § 315 d StGB zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 40 Euro. Dem Angeklagten wurde die Fahrerlaubnis entzogen und der Führerschein eingezogen. Ferner wurde eine Sperrfrist von ...
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