Harte Drogen und die Fahrerlaubnis

Das VG Neustadt entzog dem Antragsteller die Fahrerlaubnis, nachdem er auf einem Festival Ecxtasy mit Alkohol konsumiert hatte. Dem Antragsteller half auch nicht, dass er extra ohne Auto auf das Festival angereist ist.

Entzug bei erstmaligem Konsum harter Drogen

Bekanntlich führt der einmalige Konsum harter Drogen zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Lediglich der Konsum von Cannabis kann unter bestimmten Voraussetzungen neben einer Fahrerlaubnis bestehen. Bei harten Drogen, insbesondere bei Mischkonsum mit Alkohol, wird die Fahrerlaubnis grundsätzlich entzogen. Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis wird sodann zunächst von einem sog. Abstinenznachweis sowie anschließenden MPU abhängig gemacht.

Entzug der Fahrerlaubnis bei Konsum harter Drogen ohne Teilnahme am Verkehr

Zu beachten ist jedoch, dass beim Konsum harter Drogen auch außerhalb des Verkehrsgeschehens die Fahrerlaubnis entzogen wird. Sie müssen also nicht unter Einfluss von Betäubungsmitteln am Straßenverkehr teilgenommen haben. Wenn die Fahrerlaubnisbehörde allein von dem Drogenkonsum (z.B. durch die Polizei) Kenntnis erlangt, wegen Sie in der Regel angehört. Anschließend wird die Fahrerlaubnis entzogen. Diese Ordnungsverfügung ist dann regelmäßig sofort vollziehbar. Das bedeutet, dass der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat und Sie nicht – vorerst – weiterfahren dürfen.

Droht die Entziehung der Fahrerlaubnis?

Wenn Ihnen die Entziehung der Fahrerlaubnis droht, wenden Sie sich frühzeitig an einen Rechtsanwalt für Fahrerlaubnisrecht. Andernfalls riskieren Sie nicht nur die Entziehung, sondern auch das besonders Probleme Neuerteilungsverfahren durch Abstinenznachweis und MPU. Es lässt sich nicht immer helfen, Sie können jedoch im Rahmen der Erstberatung die Erfolgsaussichten erörtern. Rechtsanwalt Alexander Rothholz berät und vertritt Sie gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde, Verwaltungsgericht und dem Oberverwaltungsgericht wegen Ihrer Fahrerlaubnis.