Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar S350 unverwertbar

Der Verfassungsgerichtshof gibt der Verfassungsbeschwerde wegen Verurteilung des Betroffenen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung statt.

Während das Amtsgericht und das OLG trotz fehlender Speicherung aller Messdaten offensichtlich kein Problem damit hatten, den Betroffenen zu verurteilen und das Messverfahren als sog. standardisiertes Messverfahren anzusehen, teilt der Verfassungsgerichtshof dies nicht.

Verteidigung gegen Bußgelder macht Sinn!

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes ließ durch insgesamt drei Sachverständige die Messvorrichtung untersuchen. Im Ergebnis war klar, dass das gewonnene Ergebnis der Messanlage keine zuverlässige nachträgliche Kontrolle ermöglicht. Obwohl die Speicherung der Messergebnisse – ohne größeren Aufwand technisch möglich sind – erfolgt die Speicherung der sog. Rohmessdaten durch den Hersteller nicht.

Grundrechtsverstoß

Der Verfassungsgerichtshof kommt im Ergebnis dazu, dass die Grundrechte auf faires Verfahren und effektive Verteidigung verletzt werden.

Rechtsanwalt für Bußgeldrecht

An diese Entscheidung wird klar, wie wichtig die Verteidigung gegen Bußgelder ist. Wer sich nicht wehrt, hat gleich verloren. Nur wer das Risiko eingeht sich zu verteidigen, kann tatsächlich gewinnen. In diesem Zusammenhang sei auch erwähnt, dass diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes u.a. dazu geführt hat, dass das Amtsgericht Bautzen am 18.07.2019 (Az.: 43 OWi 620 Js 24643/18) unter Bezugnahme des Verfassungsgerichts das Bußgeldverfahren gegen den Betroffenen eingestellt hat. Lassen Sie sich beim Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit durch einen Rechtsanwalt für Bußgeldrecht beraten und vertreten.