Urteil bestätigt Rat – Bußgeldbescheide nicht ungeprüft hinzunehmen!
Verstoß gegen die innerstaatliche Bauartzulassung beim LEIVTEC XV 3 durch ein zu langes Kabel. Kein standardisiertes Messverfahren! Der Einspruch hat sich gelohnt!
Urteil bestätigt Rat – Bußgeldbescheide nicht ungeprüft hinzunehmen!
Verstoß gegen die innerstaatliche Bauartzulassung beim LEIVTEC XV 3 durch ein zu langes Kabel. Kein standardisiertes Messverfahren! Der Einspruch hat sich gelohnt!
Auch ein grobes Missverhältnis zwischen „Kaufpreis“ und dem Wert des Pkw sowie der Grundsatz von Treu und Glauben, stehen der Wirksamkeit dieses Kaufvertrages nicht entgegen.
Obergerichtliche Entscheidung hinsichtlich der Verwertbarkeit von Dash-Cam-Aufnahmen im Bußgeldverfahren. § 6b Abs. 3 Satz 2 BDSG enthalte kein gesetzlich angeordnetes Beweisverwertungsverbot für das Strafverfahren und Bußgeldverfahren.
Anforderungen an die Identitätsfeststellung – Fahrereigenschaft – durch schlechte Bildqualität im Bußgeldverfahren. Die Anforderung an die Begründung ist umso höher, je schlechter die Qualität des Fotos ist. Beweiswürdigung eines anthropologischen Vergleichsgutachtens.
Ein ordentlicher Wohnsitz wird nach § 7 Abs. 1 Satz 2 FeV angenommen, wenn der Betroffene wegen seinen persönlichen und beruflichen Bindungen gewöhnlich (d.h. während mindestens 185 Tagen im Jahr) im Inland wohnt.
Dashcams sind in Osteuropa bereits seit vielen Jahren weit verbreitet und in einer Vielzahl der Fahrzeuge angebracht. Diese On-Board-Kamera erfuhr in Europa in letzter Zeit besonderen Zuspruch und ist gegenwärtig auch vermehrt in Fahrzeugen auf deutschen Straßen vorzufinden.