Aktuelles

Fahrverbot – beharrliche Handyverstöße

Auch Handyverstöße – als leichtere Rechtsverstöße – können zu einem Fahrverbot führen!

Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen beharrlichem verbotswidrigem benutzen eines Mobiltelefons zu einem Bußgeld von 100€ und setzte ein einmonatiges Fahrverbot fest.

Start-Stopp-Automatik

Nicht nur Umwelt-, sondern auch Handyfreundlich!

Der Betroffene befuhr am 03.04.2013 gegen 12:30 Uhr mit einem Pkw die Ruhralle (Dortmund) in Richtung Hombruch. An der Lichtzeichenanlage (LZA) am Ende der Ausfahrt musste der Betroffene wegen Rotlichts anhalten. Der Pkw verfügt über eine sogenannte Start-Stopp-Automatik. Dabei schaltet sich der Motor ab…